Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reinigungsleistungen ("AGB")

Die Firma Reinigung Kuhn ist eine Einzelfirma.

1. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
1.1 Die nachfolgenden AGB gelten für alle von der Reinigung Kuhn an den Kunden in Deutschland erbrachten Reinigungsleistungen mit Bezug auf Bekleidung, Kleidungsstücke und andere Textilien (das "Reinigungsgut"), unabhängig davon, ob die Parteien eines Reinigungsvertrages ausdrücklich auf die AGB Bezug nehmen.

1.2 Reinigung Kuhn weist andere allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden ausdrücklich zurück; deren Anwendung wird ausgeschlossen. Eine direkte oder indirekte Bezugnahme auf allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden stellen keine Einbeziehung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Reinigung Kuhn dar. Die AGB gelten an Stelle der allgemeinen Geschäftsbedingungen, die in vom Kunden vorgelegten Unterlagen enthalten oder genannt sind. Abweichungen von den AGB sind für Reinigung Kuhn nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich erklärt wurden.

2. REINIGUNGSLEISTUNGEN
Reinigung Kuhn reinigt das Reinigungsgut und wird dabei Perchlorethylen (PER) einsetzen.

Bei der Reinigung mit PER wird das Reinigungsgut in eine Reinigungsmaschine gegeben. Das PER löst Verschmutzungen wie, Fette, Öle, organische Flecken etc. Gereinigt wird ausschließlich im 2. Bad Verfahren. Dabei wird im ersten Reinigungsvorgang der hauptsächliche Schmutz gelöst, dieses Bad wird anschließend in die Destillation gepumpt. Im 2. Bad wird frischer destilliertes PER in die Trommel gepumpt. Mit dem 2. Bad beginnt der Reinigungsvorgang. Nach dem Reinigungsvorgang wird die Kleidung in der gleichen Maschine getrocknet. Nach der Reinigung werden die Textilien in der Bügelei weiter bearbeitet.

Das Reinigungsergebnis hängt stets von den Eigenschaften des Reinigungsgutes, sowie den zu entfernenden Flecken und dem zu entfernenden Schmutz, sowie den für die Reinigung zur Verfügung stehenden Reinigungsmitteln ab. Reinigung Kuhn übernimmt daher keine Gewährleistung für ein bestimmtes Reinigungsergebnis.

Bestimmte Leistungen vermittelt Reinigung Kuhn lediglich für Kooperationspartner (z.B. im Bereich der Teppichreinigung, Lederreinigung, Wäscherei sowie Reparatur-, Näh- und Änderungsdienstleistungen uvm.). In diesem Falle erbringt Reinigung Kuhn nur die Vermittlung als Leistung und steht auch nur für diese Vermittlung nach den Bestimmungen dieses Vertrages ein. Für Fragen und Ansprüche im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen durch Kooperationspartner ist allein der Kooperationspartner Vertragspartner des Kunden und diesem gegenüberfür seine Leistungen verantwortlich. Reinigung Kuhn weist den Kunden darauf hin, wenn Leistungen nur vermittelt werden - etwa durch Aushang, in der Preisliste oder durch das Personal in den Ladengeschäften.

3. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
3.1 Der Preis für die Reinigung ist der zum Zeitpunkt der Annahme des Reinigungsgutes in der Preisliste der Reinigung Kuhn genannte Preis. Die Zahlung erfolgt im Voraus. Die Annahme von Reinigungsgut ohne Vorauszahlung stellt keinen Verzicht auf die Vorauszahlung dar.
3.2 Der Kunde ist nur berechtigt, gegen den Zahlungsanspruch mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder von Reinigung Kuhn ausdrücklich anerkannten Gegenforderungen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben.

4. VERTRAGSSCHLUSS
Der Vertrag über die Reinigung wird dadurch geschlossen, dass Reinigung Kuhn die Waren zur Reinigung gemäß Ziffer 5 annimmt.

5. ANNAHME DER TEXTILIEN
5.1. Reinigung Kuhn ist berechtigt, das Reinigungsgut vor der Annahme zu prüfen. Reinigung Kuhn kann nach ordnungsgemäßer Prüfung die Reinigung des Reinigungsgutes ablehnen, wenn es für Reinigung Kuhn offensichtlich erscheint, dass die von Reinigung Kuhn verwendeten oder zur Verfügung stehenden Reinigungsmethoden und/oder -mittel für die Reinigung der Textilien ungeeignet sind. Soweit Reinigung Kuhn die Reinigung des Reinigungsgutes ablehnt, hat Reinigung Kuhn das Reinigungsgut an den Kunden zurückzugeben und einen bereits bezahlten Preis zu erstatten.
5.2. Kleidungsstücke und div. Reinigungsgut was nicht mit einem Pflegekennzeichen ausgestattet ist, wird von der Reinigung Kuhn ohne jegliche Haftung bearbeitet, die Bearbeitung erfolgt ausschließlich auf Kundenrisiko.
5.3. Bei der Annahme des Reinigungsguts erhält der Kunde von Reinigung Kuhn einen Beleg, der den Preis für die Reinigungsleistungen, das Annahmedatum sowie die Identifikationsnummer des Reinigungsguts enthält ("Reinigungsbeleg") und bekommt ein Abholdatum mitgeteilt (das "Abholdatum").

6. PFLICHTEN VON REINIGUNG KUHN
Reinigung Kuhn ist verpflichtet, für das Reinigungsgut die passende Reinigungsmethode auszuwählen. Maßgebend ist das Pflegezeichen des Herstellers. Reinigung Kuhn kann sich bei der Auswahl der Reinigungsmethode auf den Pflegehinweis verlassen, der sich auf den an dem Reinigungsgut angebrachten Etiketten befindet, es sei denn, dass der Kunde Reinigung Kuhn anders lautende Anweisungen gibt, welche dann schriftlich vereinbart werden. 

7. PFLICHTEN DES KUNDEN
7.1 Der Kunde hat Reinigung Kuhn bei Annahme des Reinigungsguts durch Reinigung Kuhn auf die Beschaffenheit und das Material des Reinigungsgutes, sowie sonstige Besonderheiten, die bei der Reinigung des Reinigungsguts zu beachten sind (z.B. Schmutz, Schäden, bestimmte Fleckenstellen etc.), hinzuweisen.
7.2 Der Kunde ist verpflichtet, Reinigung Kuhn über den Wert des Reinigungsguts zu informieren, soweit dieser EUR 500,00 überschreitet.
7.3 Der Kunde hat sämtliche Gegenstände und Objekte vor der Annahme durch Reinigung Kuhn aus dem Reinigungsgut zu entfernen, insbesondere Wertgegenstände, Metall- und Plastikgegenstände, Kugelschreiber sowie Papier.

8. RÜCKGABE
8.1. Das Reinigungsgut kann ab dem vereinbarten Abholtag abgeholt werden. Die Abholung des Reinigungsguts erfolgt ausschließlich gegen Vorlage des Reinigungsbeleges / Abholschein. Kann der Kunde den Reinigungsbeleg / Abholschein nicht vorlegen, ist Reinigung Kuhn nur dann zur Rückgabe des Reinigungsguts verpflichtet, wenn der Kunde seinen Anspruch auf Herausgabe des Reinigungsgutes auf andere Weise nachweist, jedoch frühestens vier Wochen nach Abgabe der Ware. Warenausgabe ist in diesen Fall nur möglich, wenn der Kunde der Reinigung Kuhn seinen Personalausweis vorlegt und den Empfang der Ware durch Unterschrift bestätigt. Selbiges gilt für alle andere Service Dienstleistungen für die ein Abholschein durch Reinigung Kuhn ausgehändigt wird (z.B. Schuhreparatur, Mangelwäsche etc.)
8.2. Reinigung Kuhn kann die Rückgabe des Reinigungsgutes bis zur Zahlung des Preises für die Reinigung verweigern.
8.3. Der Kunde ist verpflichtet, das Reinigungsgut bei Rückgabe auf Schäden und ordnungsgemäße Reinigung zu überprüfen. Der Kunde ist weiter verpflichtet, Reinigung Kuhn eine etwaige Beschädigung und unsachgemäße Reinigung des Reinigungsgutes innerhalb einer angemessenen Frist anzuzeigen. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, falls der Kunde die Anzeige nicht binnen sieben Tagen macht.
8.4. Der Kunde ist verpflichtet, das Reinigungsgut bei der Rückgabe zu identifizieren und eine etwaige Verwechslung des Reinigungsgutes mit dem Reinigungsgut eines Dritten unverzüglich anzuzeigen, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen nach Rückgabe.
8.5. Das Reinigungsgut muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Abgabedatum abgeholt werden, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart. Wird das Reinigungsgut nicht innerhalb von 12 Monaten nach dem Abgabedatum abgeholt, wird es von Reinigung Kuhn fachgerecht entsorgt.
8.6. Soweit der Kunde Mängel, Schäden oder eine Verwechslung nicht bei Rückgabe des Reinigungsgutes anzeigt, hat der Kunde nachzuweisen, dass das Reinigungsgut von Reinigung Kuhn, und nicht zwischenzeitlich von einem Dritten gereinigt oder auf andere Weise behandelt wurde.

9. GEWÄHRLEISTUNG
9.1. Reinigung Kuhn gewährleistet, dass das Reinigungsgut ordnungsgemäß mit der geeignetsten Reinigungsmethode behandelt wird die Reinigung Kuhn zu Verfügung steht.
9.2. Ansprüche des Kunden wegen Mängeln setzen voraus, dass der Kunde seine Prüfungs- und Anzeigepflichten ordnungsgemäß erfüllt und Reinigung Kuhn Mängel unverzüglich schriftlich angezeigt hat.
9.3. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden sind beschränkt auf Nacherfüllung oder Nachbesserung.
9.4. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn Reinigung Kuhn dem Kunden mitgeteilt hat, dass Reinigung Kuhn das Reinigungsgut nicht reinigen kann und der Kunde auf der Reinigung bestand, oder wenn der Kunde bei Entgegennahme des Reinigungsgutes durch Reinigung Kuhn falsche oder irreführende Angaben mit Bezug auf die Beschaffenheit des Reinigungsgutes oder andere Tatsachen gemacht hat, die für die Reinigung des Reinigungsgutes wichtig sind, oder wenn solche falschen oder irreführenden Angaben in den Pflegehinweisen des Reinigungsgutes enthalten sind und Reinigung Kuhn sich darauf verlassen durfte.
9.5. Die Gewährleistung ist insbesondere ausgeschlossen, wenn das Reinigungsgut vor der Reinigung durch Reinigung Kuhn bereits Mängel aufwies, eine ungewöhnlich geringe Strapazierfähigkeit, Webfehler oder ungenügende Fadenstärke besitzt, nicht farbecht ist oder Metallgegenstände ungenügenden Rostschutz besitzen uvm.


10. HAFTUNG
10.1. Die Haftung von Reinigung Kuhn ist ausgeschlossen für normalen Verschleiß, Schrumpfung, sowie Verlust und Beschädigung von Knöpfen, Schnallen, Reißverschlüssen, Gummibesatz, Krawatten, Polster oder anderen an dem Reinigungsgut angebrachten Gegenständen.
10.2. Soweit der Kunde entgegen Ziffer 7.3 Gegenstände in dem Reinigungsgut belassen hat, ist die Haftung von Reinigung Kuhn für Schäden an oder Verlust dieser Gegenstände ausgeschlossen und der Kunde haftet für Schäden durch diese Gegenstände an dem Eigentum von Reinigung Kuhn oder Dritten.
10.3. Reinigung Kuhn haftet bei Verlust des Reinigungsgutes begrenzt in Höhe des Zeitwertes. Für Bearbeitungsschäden haftet Reinigung Kuhn nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes. Die Haftung für Folgeschäden, immaterielle Schäden, Gewinnausfall und/oder mittelbare Schäden ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
10.4. Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder wegen Tod, Körperverletzung oder Gesundheitsbeschädigung oder in Verbindung mit einer Garantie bleiben unberührt.

11. VERSCHIEDENES
11.1. Der Reinigungsvertrag und die AGB unterliegen deutschem Recht.
11.2. Erfüllungsort ist die Annahmestelle des Reinigungsgutes.
11.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder des Reinigungsvertrages oder eine später aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise ungültig sein oder werden oder sich eine Lücke herausstellen, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An Stelle der ungültigen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke gilt mit Rückwirkung diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die rechtlich und wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was Reinigung Kuhn und der Kunde gewollt haben oder nach dem Zweck dieser Vereinbarung gewollt hätten, wenn sie diesen Punkt beim Abschluss der Vereinbarung bedacht hätten. Beruht die Nichtigkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so gilt die Bestimmung mit einem dem ursprünglichen Maß am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß als vereinbart.

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